Weitere Entscheidung unten: LG Rottweil, 04.03.1992

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.10.1991 - 2 U 403/88   

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https://dejure.org/1991,4138
OLG Koblenz, 04.10.1991 - 2 U 403/88 (https://dejure.org/1991,4138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.1991 - 2 U 403/88 (https://dejure.org/1991,4138)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 2 U 403/88 (https://dejure.org/1991,4138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Vorteilen aus dem Gebrauch einer Kaufsache bei Rückabwicklung des Kaufvertrages; Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unteilbarkeit der Leistung; Weigerung der Annahme von Software im Rahmen der Erfüllung eines Werkvertrages; Einwand der unzulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 688
  • BB 1992, 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13

    Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt

    Soweit sich die Klägerin insoweit auch auf die Entscheidung des BGH (NJW 1990, 3011, Urteil vom 07.03.1990, VIII ZR 56/89; ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.1991, 2 U 403/88) beruft, ist ihr dies im vorliegenden Fall nicht behelflich, da dort nur für Teilleistungen entschieden wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Recht besteht, das Gesamtwerk zu kündigen (Recht auf Rückabwicklung), wenn kein Interesse an Teilleistungen (unteilbare Leistungen) besteht, dort wurde jedoch nicht darüber entschieden, ob und in welchem Umfang Wertersatz im Rahmen der Rückabwicklung zu leisten ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 3/97

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Erstellung einer Individual-Software; Umfang

    In der Rechtsprechung ist im übrigen anerkannt, daß die Erstellung einer einsatzreifen, auf die speziellen Bedürfnisse des Bestellers abgestimmten Individualsoftware dem Werkvertragsrecht unterliegt (vgl. BGHZ 102, 135, 141 = BGH NJW 1988, 406, 407 = CR 1988, 124, 126; NJW 1990, 3011, 3012 = CR 1990, 707, 708; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 688, 689; Senat NJW-RR 1996, 821 = CR 1996, 214/215).
  • OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1566/00

    Rückabwicklung eines auf arglistiger Täuschung beruhenden Immobilienkaufvertrages

    Der Unterstützung durch ein kostenträchtiges Sachverständigengutachten (§ 287 Abs. 1 S. 2 ZPO) bedarf es dabei nicht (BGHZ 115, 47, 49; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 585; OLG Koblenz, 2. Senat, NJW-RR 1992, 688, 690; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 287, Rn. 16, Nutzungsentschädigung; Greger in Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 287, Rn. 2; Leipold in Stein/ Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 287, Rn. 31).
  • OLG Köln, 19.01.1994 - 2 U 74/93

    Fehlende Mehrplatzfähigkeit als Mangel - Computer, Mehrplatzfähigkeit, Minderwert

    5) Der Verkäufer hat jedoch für die Dauer der Teilnutzung der Anlage einen Anspruch auf Ersatz der dadurch erlangten Nutzungen (§§ 346, 347 S. 2 BGB; vgl. BGH CR 1992, 147; OLG Koblenz CR 1992, 154; OLG Köln CR 1993, 279 (281).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Ebenso wie anerkannt ist, dass ein Vertrag über die Lieferung von Standardhard- und -software durchgehend nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, wenn die Software auf die Bedürfnisse der Kunden umgearbeitet wird (vgl. BGH NJW 1987, 1259 ; Senat VersR 1993, 1277, 1278; CR 1992, 153, NJW 1988, 2477; OLG Koblenz CR 1992, 154), so ist auch hier im Falle der Aufstellung einer Bildwandanlage mit so genanntem Spliteffekt das Werkvertragsrecht und die dafür geltenden Gewährleistungsvorschriften anzuwenden, weil zur Ermöglichung des Spliteffektes eine auf das vorzuführende Videoband abgestimmte Lösung erarbeitet werden mußte.
  • OLG Köln, 11.12.1992 - 19 U 244/91

    File-Server Interimslösung - § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr

    Zwar ist ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. hierzu OLG Koblenz CR 1992, 154; BGH CR 1992,.
  • OLG Koblenz, 29.10.1993 - 2 U 152/92

    Gesamtwandelungsrechts bei Mängeln von Teilen eines komplexen Kaufvertrags im

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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 04.03.1992 - 4 O 78/92   

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https://dejure.org/1992,8898
LG Rottweil, 04.03.1992 - 4 O 78/92 (https://dejure.org/1992,8898)
LG Rottweil, Entscheidung vom 04.03.1992 - 4 O 78/92 (https://dejure.org/1992,8898)
LG Rottweil, Entscheidung vom 04. März 1992 - 4 O 78/92 (https://dejure.org/1992,8898)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 688
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94
    Es wird zwar (im kaufmännischen Verkehr) für möglich gehalten, AGB dadurch einzubeziehen, daß durch Übersendung einer Auftragsbestätigung erstmals auf AGB Bezug genommen wird, wenn der Vertragspartner in der Folgezeit die Leistungen widerspruchslos entgegennimmt und damit zu erkennen gibt, daß er mit der Geltung der AGB einverstanden ist (vgl. BGHZ 61, 282, 287; NJW 1994, 2699, 2700; LG Rottweil NJW-RR 1992, 688; Schmidt, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 7. Aufl., Anh. § 2 Rdn. 33; vgl. weiter Lindacher aaO Rdn. 109; KG NJW-RR 1994, 1265; OLG Köln NJW-RR 1994, 1431).
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